Zum Inhalt springen

Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat bei den Sportfreunden Kladow höchste Priorität. Wir haben ein umfassendes Kinderschutzkonzept entwickelt und wurden dafür mit dem Kinderschutzsiegel des Landessportbunds Berlin ausgezeichnet.

Kinderschutzsiegel des Landessportbunds Berlin

Ein starkes Zeichen für unsere Kinder: Unser Verein erhält das Kinderschutzsiegel

Wir freuen uns, mit dem Kinderschutzsiegel des Landessportbunds Berlin ausgezeichnet zu sein. Diese Auszeichnung bestätigt unser langjähriges Engagement für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein.

Was umfasst das Siegel?

  • Entwicklung eines Kinderschutzkonzepts mit klaren Handlungsabläufen bei Verdachtsfällen
  • Sensibilisierte und geschulte Trainer und Übungsleiter, die regelmäßig an Kinderschutz-Fortbildungen teilnehmen
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für alle Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
  • Klare Ansprechpersonen und Beschwerdewege für Kinder, Eltern und Mitarbeitende

Unsere Kinderschutzbeauftragten

Kinderschutzbeauftragte der Sportfreunde Kladow
  • Katharina Pöhling
  • Marvin Neubauer
  • Matthias Leonardy

Ihr könnt die Beauftragten auch persönlich ansprechen oder per E-Mail erreichen: kinderschutz@sf-kladow.de

Unser Kinderschutzkonzept

Unser Kinderschutzkonzept wurde im Oktober 2017 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Es legt verbindliche Standards für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Verein fest und verpflichtet alle Trainer und Übungsleiter zu regelmäßigen Fortbildungen.

Erklärung des SFK zum Kinder- und Jugendschutz

Der SFK e.V. übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Der Verein ist sich dabei seiner hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz.

Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist verpflichtend für alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen ÜL/Trainer sowie ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter, Betreuer und Platzwarte.

Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der Vorstand benennt zwei Kinderschutzbeauftragte als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Trainer/innen, Honorartrainer und Betreuer – und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen.

Maßnahmen des SFK

  • Anerkennung der Kinderschutzerklärung des LSB
  • Abfordern des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen und weiteren Personen. Die Überprüfung wird regelmäßig (spätestens nach 5 Jahren) aktualisiert. Für ehrenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung ist die Ausstellung kostenfrei.
  • Ernennung von mindestens einem Kinderschutzbeauftragten
  • Teilnahme an Schulungen zum Kinderschutz
  • Verankerung des Kinderschutzes im Regelwerk des Vereines (Jugendordnungen), Darlegung des Beschwerdemanagements und Entwicklung eines Verhaltensleitfadens
  • Ehrenkodex für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter

Grundlagen: Kindeswohlgefährdung – was ist das?

Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen sind:

  • Körperliche und seelische Vernachlässigung
  • Emotionale/seelische Gewalt
  • Körperliche Misshandlung
  • Sexuelle Gewalt

Im Allgemeinen gibt es folgende mögliche Anhaltspunkte und Symptome:

  • Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte Kleidung
  • Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen (durch Drogen, Alkohol oder Medikamente), apathisches und verängstigtes Verhalten, häufiges Schule schwänzen
  • Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, massive Gewalt gegen das Kind, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornografischen Medien, Verweigerung der Krankenhausbehandlung, Isolierung des Kindes
  • Verhalten der Betreuungspersonen (Trainer/in etc.): kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen die unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen und Unternehmungen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen

Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sportverein

Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt, muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden.

  • Klare Haltung : Offenheit gegenüber diesem Thema, Ehrlichkeit wenn es um einen Fall im eigenen Verein geht, Wachsamkeit
  • Ruhe bewahren : Überhastetes Eingreifen schadet!
  • Beobachten und Dokumentieren
  • Beachtung der Handlungsschritte im Verdachtsfall
  • Konsequentes Eingreifen : bei bestätigtem Verdacht und in Notfällen
  • Ausreichende Informationen : Beteiligte wie z.B. Trainer, Übungsleiter und Funktionäre informieren und belehren
  • Prävention : präventiv mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, Kinder in ihren Rechten stärken, aufklären ggf. in Kooperation mit Fachkräften
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Nutzung der Beratungs- und Hilfeangebote im Bedarfsfall

Verhaltensleitfaden

Es ist sinnvoll, einen gemeinsamen Verhaltensleitfaden aufzustellen. Dieser sollte gemeinsam in den Gruppen erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Regelungen können zum Beispiel folgende Bereiche umfassen:

  • Duschsituationen von minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern
  • Betreten der Umkleiden
  • Durchführung von Freizeitveranstaltungen mit Sportlerinnen und Sportlern außerhalb des Trainings
  • Durchführung von Fördertraining mit einzelnen Sportlerinnen und Sportlern
  • Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern
  • Umgangsformen (Formen der Anrede, Verzicht auf sexualisierte Witze, angemessene Ansprache von Sportlerinnen und Sportlern etc.)

In internen Schulungen mit unseren Trainern und Betreuern in den Abteilungen werden wir gemeinsam Verhaltensregeln entwickeln. Die Kinderschutzbeauftragten Katharina Pöhling, Marvin Neubauer und Matthias Leonardy werden Symptome der Kindeswohlgefährdung aufzeigen, Fragen der Grenzüberschreitung behandeln und diskutieren. Im Ergebnis der Schulung verpflichten sich die im Jugendbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterzeichnung eines Ehrenkodex.

Dokument

Kinderschutzkonzept als PDF herunterladen

Version vom 12.12.2024 · Sportfreunde Kladow e.V.

PDF herunterladen